Zweitwohnsitzsteuer bei zeitweisem Aufenthalt Hausausbau

Kommunalfreund @, Montag, 12.06.2023 (vor 558 Tagen) @ Alfred

Bitte die Satzung von Lübeck prüfen- denn es gibt dazu ein Urteil >
Beschluss vom 19.05.2021 - BVerwG 9 C 2.20 (bereitgestellt am 27.07.2021)

Nicht zielführend - der genannte Beschluss bezieht sich nicht auf die ZWST-Satzung Lübeck.

Warum sollte mit einer Klage gegen eine ungültige Satzung wie hier in Lübeck nicht zielführend sein?
BVerwG Leipzig hat doch dem Kläger Recht gegeben wo eben bei der Bemessungsgrundlage der Bodenrichtwert als nicht zulässig sei!!!

In der Regel prifitieren all jene Kommunen mit den ungültigen Satzungen - da eben die wenigsten einen Widerspruch oder Klage erheben.
Es gibt viele Kommunen mit rechtswidrigen Satzungen - kassieren einfach - denn wenn eben hunderte Bescheide einfach ohne Widerspruch bezahlt werden- wozu eigentlich eine Satzung ändern?


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