Zweitwohnungsteuer bei zeitweisem Aufenthalt Hausausbau
Alfreds Vorschlag finde ich pragmatisch.
Im Normalfall Meldung binnen 2 Wochen. Es sei denn, ihr beabsichtigt nur 6 Monate. Dann müsstet ihr euch dann melden, wenn diese Dauer überschritten ist (2 Wochen Frist). Warum nicht das ganze Vorhaben - so wie bei öffentlichen Bauvorhaben auch - erst sportlicher planen und später resigniert eingestehen, dass es doch länger dauert. Und selbst wenn der Vertrag mit den Handwerkern ein Jahr vorsehen könnte: wer sagt denn, dass ihr das ganze Jahr dort sein wolltet?
gesamter Thread:
- Zweitwohnsitzsteuer bei zeitweisem Aufenthalt Hausausbau -
EikeSchaal,
06.06.2023
- Zweitwohnsitzsteuer bei zeitweisem Aufenthalt Hausausbau -
Rebell,
08.06.2023
- Zweitwohnsitzsteuer bei zeitweisem Aufenthalt Hausausbau -
Kommunalfreund,
08.06.2023
- Zweitwohnsitzsteuer bei zeitweisem Aufenthalt Hausausbau -
Alfred,
09.06.2023
- Zweitwohnsitzsteuer bei zeitweisem Aufenthalt Hausausbau - Kommunalfreund, 12.06.2023
- Zweitwohnsitzsteuer bei zeitweisem Aufenthalt Hausausbau -
Alfred,
09.06.2023
- Zweitwohnsitzsteuer bei zeitweisem Aufenthalt Hausausbau -
Kommunalfreund,
08.06.2023
- Zweitwohnungsteuer bei zeitweisem Aufenthalt Hausausbau -
Alfred,
12.06.2023
- Zweitwohnungsteuer bei zeitweisem Aufenthalt Hausausbau - René, 14.08.2023
- Zweitwohnsitzsteuer bei zeitweisem Aufenthalt Hausausbau -
Rebell,
08.06.2023