Zweitwohnungsteuer bei zeitweisem Aufenthalt Hausausbau

René ⌂ @, Montag, 14.08.2023 (vor 347 Tagen) @ Alfred

Alfreds Vorschlag finde ich pragmatisch.

Im Normalfall Meldung binnen 2 Wochen. Es sei denn, ihr beabsichtigt nur 6 Monate. Dann müsstet ihr euch dann melden, wenn diese Dauer überschritten ist (2 Wochen Frist). Warum nicht das ganze Vorhaben - so wie bei öffentlichen Bauvorhaben auch - erst sportlicher planen und später resigniert eingestehen, dass es doch länger dauert. Und selbst wenn der Vertrag mit den Handwerkern ein Jahr vorsehen könnte: wer sagt denn, dass ihr das ganze Jahr dort sein wolltet?


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