Zweitwohnungssteuer für Keller in Oberstdorf

Ulrich @, Montag, 04.09.2023 (vor 446 Tagen)

Hallo,

wir haben eine Ferienwohnung in Oberstdorf. Diese wird durch eine Agentur vermietet und wir dürfen die Wohnung bis zu 12 Wochen selber nutzten. Dafür bezahlen wir eine Zweitwohnungssteuer.

Um bei Eigennutzung der Ferienwohnung genügend Platz für Kinder oder Freunde zu haben, haben wir unseren Kellerraum (12 m²) ausgebaut (auch mit WC und Dusche versehen). Wir nutzen diesen Keller aber so gut wie gar nicht, und wenn nur, wenn wir auch die Ferienwohnung nutzen.

Die Gemeinde verlangt jetzt für den ausgebauten Keller zusätzlich zur Ferienwohnung eine Zweitwohnungssteuer. Begründung: Wir könnten den Keller auch nutzen, wenn unsere Ferienwohnung an Gäste vermietet ist - also auch ganzjährig. Alle unsere Begründungen (ist ein Kellerraum, der auch wegen der niedrigen Decke nicht vermietet werden darf, keine eigene Klingel, kein eigener Wasser- und Stromanschluss...) hat nichts geholfen. Wir müssen Zweitwohnungssteuer auch für den Kellerraum bezahlen.

Hat jemand ähnliche Erfahrungen oder einen Tipp?


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