Zweitwohnungssteuer für Keller in Oberstdorf

Nico2510, Freitag, 13.10.2023 (vor 288 Tagen) @ Rebell

Hallo,
ich habe Ihre Frage bezügl ZWSt gelesen.
Mir geht es ähnlich. Ich habe 2 Kellerräume in Obersdorf ausgebaut und vermietet an einen Architekten, der sein Planungsbüro darin hat. Die Räume sind nicht als Wohnung zugelassen. Raumhöhe usw. Es sind Gewerberäume. Ordnungsgemäß angemeldet. Gewerbesteuer wird bezahlt usw.
Oberstdorf sagt, man könne da übernachten, also ist ZWSt fällig. Jetzt wird quasi Gewerbesteuer bezahlt und ZWSt. Natürlich kann man da übernachten. Man kann in jedem Loch übernachten.
Das kann doch kein Recht sein. Dazu soll ich die selbe ZWSt zahlen, wie für eine Wohnung, die wirklich eine Wohnung ist. Unglaublich.
Selbst wenn ich mir den Antrag anschaue- es geht immer um eine Wohnung. Es ist aber keine zugelassene Wohnung. Für mich absolut unverständlich. Und mit der Wohnungsnot der Einheimischen hat das absolut nichts zu tun.
Das ist reines Abkassieren auf Kosten derer, die für die Misswirtschaft von Oberstdorf nicht verantwortlich sind. Das hat Oberstdorf schon selber geschafft. Ober sind die mal auf die Idee gekommen die unzähligen Einheimischen Vermieter anzuschreiben und anzufragen, ob sie nicht ein oder zwei Wohneinheiten (und es gibt jede Menge Wohneinheiten in so einem Gästehaus) den Einheimischen zur Verfügung stellen würden?
Aber alle ZWSt Zahler anschreiben, aus diesem Grund? Unfassbar.
Entschuldigen Sie meine Zeilen, aber mir platzt wirklich vor lauter Ungerechtigkeit der Hals. Man ist reiner Willkür ausgesetzt und absolut machtlos.
Grüße!


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