Zweitwohnungssteuer für Keller in Oberstdorf

Rebell @, Freitag, 08.09.2023 (vor 323 Tagen) @ Ulrich

Hallo,

wir haben eine Ferienwohnung in Oberstdorf. Diese wird durch eine Agentur vermietet und wir dürfen die Wohnung bis zu 12 Wochen selber nutzten. Dafür bezahlen wir eine Zweitwohnungssteuer.

Sehr zutreffend formuliert - wenn Sie als über Agentur vermieten - erniedrigrt sich doch die Zweitwohnungssteuer? Wenn ja um wieviel?
Was verlangt denn diese Agentur für die Vermietung ??
Ist hierzu auch eine genehmigte Nutzungsänderung über die Gemeinde und vom Landratsamt genehmigt??

Um bei Eigennutzung der Ferienwohnung genügend Platz für Kinder oder Freunde zu haben, haben wir unseren Kellerraum (12 m²) ausgebaut (auch mit WC und Dusche versehen). Wir nutzen diesen Keller aber so gut wie gar nicht, und wenn nur, wenn wir auch die Ferienwohnung nutzen.


Die Gemeinde verlangt jetzt für den ausgebauten Keller zusätzlich zur Ferienwohnung eine Zweitwohnungssteuer. Begründung: Wir könnten den Keller auch nutzen, wenn unsere Ferienwohnung an Gäste vermietet ist - also auch ganzjährig. Alle unsere Begründungen (ist ein Kellerraum, der auch wegen der niedrigen Decke nicht vermietet werden darf, keine eigene Klingel, kein eigener Wasser- und Stromanschluss...) hat nichts geholfen. Wir müssen Zweitwohnungssteuer auch für den Kellerraum bezahlen.

Also wenn der Ausbau nicht genehmigt worden ist - als Wohnung nicht genehmigungsfähig ist wegen fehlender Raumhöhe - wäre es ratsam beim Landratsamt nachzufragen ob diese Räumlichkeit als Wohnung genehmigt werden kann??

Hat jemand ähnliche Erfahrungen oder einen Tipp?

Der allerbeste Tipp www.buergernetzwerk-bayern.de oder zwst@gmx.net

Oder die Wohnung im Keller genehmigen lassen und danach alles kpl. verkaufen, denn in Oberstdorf kann Wohnraum mit hohem Wertzuwachs sehr gut verkauft werden, aber nur an Einheimische, denn diewe müssen jeden Preis bezahlen, denn über Vermietung als Fewo - gibts ne Goldgrube!


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