Nebenwohnung DD

Stoffi @, Dienstag, 24.04.2007 (vor 7126 Tagen) @ Christian

Also so langsam begreif ich das ein bissel,aber das ist ja auch etwas schwierig mit den Formulierungen in der Dresdner Satzung, na eben Beamtendeutsch.
Falls also mein Sohn irgendwann den Steuerbescheid erhalten würde, leg ich ganz klar Widerspruch ein u. a. wohl mit der Begründung:
Er hat zwar einen Hauptwohnsitz, aber dieser wäre nicht gleichzusetzen mit einer Hauptwohnung, da er ja noch bei den Eltern wohnt. Ebenso verhält es sich mit dem Nebenwohnsitz, der ja wohl nicht gleichzeitig automatisch eine Zweitwohnung ist. Richtig>
Ausserdem käme noch hinzu, dass er seinen Hauptwohsitz nicht in DD anmelden kann, aus besagten beruflich bedingten Gründen, da sein Arbeitgeber/Ausbildungsstätte in Altenburg ist und er ja auch zeitweise dort arbeitet.

Ich danke Dir Christian, dass Du immer etwas Licht in das Dunkle bringst!:-)

Ach nochwas hatte ich mir überlegt, falls kein Weg an der komischen Steuer vorbeiführen will. Man kann ja dem Hauptwohnler (im übrigen läuft der Mietvertrag namentlich auf 3 Mieter)den Großteil der Gemeinschaftsräume zuschanzen ( sind halt dann doch keine Gemeinschaftsräume :-) ) und die Nebenwohnler nutzen halt nur ihr Zimmerlein und naja notfalls mal das Bad!


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