Nebenwohnung DD

Christian @, Mittwoch, 25.04.2007 (vor 7126 Tagen) @ Stoffi

Hallo Stoffi,
das „Beamtendeutsch“ muss gar nicht so schlimm sein - schlimm ist nur, was manche „Beamtete“ aus dem Deutsch machen.
Vorweg noch mal mein Lieblingslied. Um den „Wohnsitz“ geht es nicht, sondern allein um die melderechtliche Neben- und Hauptwohnung. Wenn ich das richtig sehe, ist der Sohn in Altenburg mit Hauptwohnung gemeldet, weil er die „Wohnung“ (= Zimmer bei den Eltern) dort vorwiegend nutzt. Dresden ist deswegen „nur“ Nebenwohnung. Das ist vom Melderecht her richtig und muss dann auch so sein.
Das Problem ist dabei, dass die Dresdener Verwaltung partout aus jeder melderechtlichen Wohnung eine Zweitwohnung machen will, ohne nach rechts und links - und schon gar nicht in die eigene Satzung -, zu gucken. Damit dürfte sie vor Gericht (eigentlich) nicht durchkommen. Denn die Formel gem. Bundesverfassungsgericht lautet „Eine Zweitwohnung hat nur der, der mehr als eine Wohnung für den persönlichen Lebensbedarf innehat“. Und das trifft beim Sohn eben nicht zu.
Im Widerspruch - den übrigens der Sohn selbst einlegen muss (wenn er volljährig ist) - sollte deswegen stehen:
„… da ich weder in Dresden noch in Altenburg eine Wohnung im Sinne des § 2 Absatz 2 der Zweitwohnungsteuersatzung der Landeshauptstadt Dresden innehabe.“
Nur bitte keinem Irrtum erliegen: Der Widerspruch wird abgelehnt - mit einem Standardspruch und mehr oder weniger zutreffenden Hinweisen auf viele gerichtliche Entscheidungen. Vorher wird noch „großzügig“ angeboten, man solle Widerspruch kostenfrei zurückzunehmen. Wenn also Widerspruch, dann bitte darauf einstellen, dass es auch vors Verwaltungsgericht geht. Aber bis es so weit ist, dürften schon einige Verhandlungen gelaufen sein, und man kann besser beurteilen, wie das VG Dresden reagiert.
Was den Mietvertrag angeht: Bei Bad und Toilette ist das eher unglaubwürdig, aber als scherzhafte Variante könnte der „Hauptwohnler“ ja die Küche für sich allein beanspruchen und diesen Anspruch im Mietvertrag bzw. einer Zusatzvereinbarung festschreiben lassen. Aber nicht weiter darauf rumdenken. Könnte ein Richter eventuell als „missbräuchliche Gestaltung“ verstehen. Aber vielleicht vergleicht der Richter eine Wohngemeinschaft auch mit einer juristischen Person - und die kann bekanntlich nicht zur ZWSt herangezogen werden.
Der einzige Weg an der Steuer vorbei führt wohl nur über das Verwaltungsgericht. Das nennt man dann der Rechtsweg.
Noch Fragen
Gruß


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