Zweitwohnungsteuer Scharbeutz bei Pflege von Angehörigen

Alfred @, Samstag, 30.09.2023 (vor 448 Tagen) @ Rebell

Folglich eigentlicher Rat- zahlen Sie wie alle anderen die Zwst und verkaufen Sie diese Wohnung aber bitte erst wenn die 10 Jahresfrist abgelaufen ist - der Zugewinn übersteigt die Ausgaben zur Zweitwohnungssteuer - denn alle übrigen Betroffenen sind eben auch zu feige zu klagen!!

Hallo, es geht hier um eine Mietwohnung. Der "eigentliche Rat" ist also völlig sinnfrei - wie übrigens auch blindwütige Rindumschläge.

Richtiges Lesen und Mäßigung bei den Äußerungen wäre angebracht - aber vmtl. zu viel verlangt.


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion