Befristeter Mietvertrag 6 Monate

jblhsv, Donnerstag, 29.02.2024 (vor 148 Tagen)

Guten Tag & schon mal Danke für Feedback !

Folgender Fall:

- Wohnung angemietet
- 6 Monate befristet (endet automatisch)

Meine Einschätzung (keine Zweitwohnsitzsteuer):

Gemäß Bundesmeldegesetz 27 (2) besteht eine Meldepflicht erst nach Ablauf von 6 Monaten:
„(2) Wer im Inland nach § 17 oder § 28 gemeldet ist und für einen nicht länger als sechs Monate dauernden Aufenthalt eine Wohnung bezieht, muss sich für diese Wohnung weder an- noch abmelden. Wer nach Ablauf von sechs Monaten nicht aus dieser Wohnung ausgezogen ist, hat sich innerhalb von zwei Wochen bei der Meldebehörde anzumelden. Für Personen, die sonst im Ausland wohnen und im Inland nicht nach § 17 Absatz 1 gemeldet sind, besteht diese Pflicht nach Ablauf von drei Monaten.“

Einschätzung vom Bürgeramt (sehr wohl Zweitsteuer)

- Zweitwohnungssteuer soll anfallen, sogar für das ganze Jahr!!
- Es schreibt:

"Das Bundesverwaltungsgericht hat unter Bezugnahme auf sein Urteil vom 26. September 2001 (- 9 C 1.01 -) erneut entschieden, dass die Erhebung des vollen Jahresbetrages der Zweitwohnungssteuer nicht unverhältnismäßig ist, wenn der Inhaber über eine rechtlich gesicherte Eigennutzungsmöglichkeit der Zweitwohnung von mindestens 2 Monaten im Jahr verfügt."

Beim Urteil ist Inhaber = Eigentümer einer Ferienwohnung, die die meiste Zeit des Jahres vermietet ist. Also nur bedingt vergleichbar.


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion