Befristeter Mietvertrag 6 Monate

Kommunalfreund @, Freitag, 01.03.2024 (vor 284 Tagen) @ jblhsv

Einschätzung vom Bürgeramt (sehr wohl Zweitsteuer)

Welche Gemeinde ??

- Zweitwohnungssteuer soll anfallen, sogar für das ganze Jahr!!
- Es schreibt:

es kommt u.U. auf die Satzung an


"Das Bundesverwaltungsgericht hat unter Bezugnahme auf sein Urteil vom 26. September 2001 (- 9 C 1.01 -) erneut entschieden, dass die Erhebung des vollen Jahresbetrages der Zweitwohnungssteuer nicht unverhältnismäßig ist, wenn der Inhaber über eine rechtlich gesicherte Eigennutzungsmöglichkeit der Zweitwohnung von mindestens 2 Monaten im Jahr verfügt."

Beim Urteil ist Inhaber = Eigentümer einer Ferienwohnung, die die meiste Zeit des Jahres vermietet ist. Also nur bedingt vergleichbar.

In welchem Bundesland wäre auch noch interessant zu erfahren, denn es gibt starke Unterschiede - denn Zweitwohnungssteuer ist reine Ländersache - also nichts zu tun mit Bundesrepublik Deutschland dazu noch von Kommune zu Kommune unterschiedlich!


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