ZWS für Radolfzell ab 01.01.2024 neu festgelegt

Rebell @, Mittwoch, 10.04.2024 (vor 107 Tagen) @ rspaelte

Hallo zusammen
Zur Information:
Die Zweitwohnungsteuer von Radolfzell wurde am 01.01.2024
von 25% auf 35% erhöht!

Was ist denn schon dabei ? Das ist wohl überall bekannt wo man eine derartige Satzung von der Gemeinde beschlossen hat.


Hier ist die Zweitwohnungssteuersatzung zu finden:
https://www.radolfzell.de/addmindms/document/1004/0c325ee8-c7b0-571e-c5e7-3673acf1de18/ZweitwohnungssteuersatzungErklrungzurZweitwohnungssteuer.pdf

In ganz Bayern wird man zum 1.1.2025 generell kräftig erhöhen, denn diese Steuer wird fast generell sooo akzeptiert - selten wird ein Widerspruch oder Klage erhoben.

Sehr interessant wäre in diesem Zusammenhang zu erfahren ob bei gelegentlicher - zweitweise Vermietung als Fewo an wechselnde Gäste denn dazu eine genehmigte Nutzungsänderung vorgelegt werden muss - besonders dann wenn eine Zweitwohnung sich in einem Gebäude befindet, das als Wohnung genehmigt worden ist.
Zweitwohnung ist eben eine Wohnung - während eine Fewo keine Wohnung ist!!

Dieses ist nun künftig sehr wichtig - auch bei der Zweitwohnungssteuer !!!


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