ZWS für Radolfzell ab 01.01.2024 neu festgelegt

Rebell @, Donnerstag, 11.04.2024 (vor 244 Tagen) @ rspaelte

Da ich mir den Luxus leiste und grundsätzlich nicht vermiete, ist es logischerweise automatisch eine FWG und somit eine Zweitwohnungssteuer fällig.

Stimmt wohl nicht ganz- denn die Zweitwohnung ist eben eine Wohnung gem. Baugenehmigungsbescheid, und rechtlich abgesichert bzw. die Steuer so fällig,

Schwieriger wird es wenn eben - zur Verringerung der Zweitwohnungssteuer zeitweise eine Vermietung an wechselnde Gäste vorgenommen wird - so wie in vielen Satzungen - vorgesehen dann wäre wohl für eine Nutzung als Ferienwohnung eine genehmigte Nutzungsänderung Voraussetzung - sonst ist es eine Illegale Vermietung - !!
Dazu sind nun bundesweite Bemühungen illegale Vermietungen von Fewo zu verbieten - wenn eben keine genehmigte Nutzungsänderung vorliegt.

Auch in Baden Württemberg >>https://www.schwaebische.de/regional/tuttlingen/tuttlingen/tuttlingens-ferienwohnungen-will-di

Auch an Ost und Nordsee ist die kommunale Aufsicht dabei zu verbieten

Kreis Nordfriesland geht gegen illegale Vermietungen auf Sylt vor


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