ZWS für Radolfzell ab 01.01.2024 neu festgelegt
Da ich mir den Luxus leiste und grundsätzlich nicht vermiete, ist es logischerweise automatisch eine FWG und somit eine Zweitwohnungssteuer fällig.
Stimmt wohl nicht ganz- denn die Zweitwohnung ist eben eine Wohnung gem. Baugenehmigungsbescheid, und rechtlich abgesichert bzw. die Steuer so fällig,
Schwieriger wird es wenn eben - zur Verringerung der Zweitwohnungssteuer zeitweise eine Vermietung an wechselnde Gäste vorgenommen wird - so wie in vielen Satzungen - vorgesehen dann wäre wohl für eine Nutzung als Ferienwohnung eine genehmigte Nutzungsänderung Voraussetzung - sonst ist es eine Illegale Vermietung - !!
Dazu sind nun bundesweite Bemühungen illegale Vermietungen von Fewo zu verbieten - wenn eben keine genehmigte Nutzungsänderung vorliegt.
Auch in Baden Württemberg >>https://www.schwaebische.de/regional/tuttlingen/tuttlingen/tuttlingens-ferienwohnungen-will-di
Auch an Ost und Nordsee ist die kommunale Aufsicht dabei zu verbieten
Kreis Nordfriesland geht gegen illegale Vermietungen auf Sylt vor
gesamter Thread:
- ZWS für Radolfzell ab 01.01.2024 neu festgelegt -
rspaelte,
10.04.2024
- ZWS für Radolfzell ab 01.01.2024 neu festgelegt -
Rebell,
10.04.2024
- ZWS für Radolfzell ab 01.01.2024 neu festgelegt -
rspaelte,
10.04.2024
- ZWS für Radolfzell ab 01.01.2024 neu festgelegt - Rebell, 11.04.2024
- ZWS für Radolfzell ab 01.01.2024 neu festgelegt -
rspaelte,
10.04.2024
- ZWS für Radolfzell ab 01.01.2024 neu festgelegt -
Rebell,
10.04.2024