Berufsbezogenheit der Zweitwohnung bei Arbeitslosigkeit

Rebell @, Sonntag, 05.05.2024 (vor 239 Tagen) @ Feldrain

Wenn man arbeitslos wird kann man ja die Wenn man arbeizslos witd kann man die Zeitwohnung nicht gleich aufgeben, weil man diese bei Vermittlung einer neuen Stelle wieder braucht. Arbeitssuche erfolgt am Ort, wo die Zweitwohnung ist, da dies eine größere Stadt ist, in der ich jahrelang gearbeitet habe. Die Hauptwohnung ist auf dem Dorf, wo es kaum Arbeitsstellen in der Nähe gibt.
Das Amt bei uns will die Befreiung von der Zweitwohnsteuer wegen Berufsbedingtheit der Zweitwohnung nicht weiter gewähren, man meinte, das ginge nur, wenn man nur ein paar Wochen arbeitslos ist. Da ich zur Zeit aber langzeit krank bin, wird meine Arbeitslosigkeit länger anhalten. Ist in diesem Fall die Zweitwohnsteuer rechtmäßig?

We mit Zweitwohnsitz gemeldet ist - zahlt u.U. ob Krank oder sonst verhindert- denn all diese Kommunen welche eine Zweitwohnungssteuer erheben - sind bemüht soviel Bürger wie möglich zu schröpfen - generell will man bundesweit die Zwitwohnsitze zwar nicht total verbieten, man geht allerdings davon aus- das beweisen die vielen Einträge exakt in diesem Forum!

Fakt ist: wer sich eine Zweitwohnung leistet -kann auch diese Steuer bezahlen - oder wer ht denn schon eine andere Erfahrung gemacht??


Dazu sei ein Hinweis aus dem wissenschaftlichen Dienst des Deutschen Bundestages mit dem Aktenzeichen WD 3- 3000 152/14 sehr interessant
"Verfassungmäßigkeit eines Verbots der Nutzung on Wohnraum als Zweitwohnungen"


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