Berufsbezogenheit der Zweitwohnung bei Arbeitslosigkeit
Wir können dir keine Rechtsberatung im Einzelfall geben. Das Amt hat eine Meinung. Meine nützt nicht. Im Zweifel muss ein Richter entscheiden.
Allgemein kann man die Jobsuche einem Job gleichsetzen: du hältst die Wohnung ja mit dem Ziel der Einkommenserzielung (wenn der Rest wegen Verheiratet für deinen Fall zutreffen sollte). Auch die Latenz wäre noch begründbar. Das Problem hier ist aber die Krankheit. Wie du schilderst, kannst du derzeit keine Einkommenserzielung suchen. Und dann sehe ich das Urteil nicht anwendbar - auch wenn das merkwürdig klingen mag. Es wäre ggf. ne Frage der Härtefallregelung.
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Feldrain,
05.05.2024
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Rebell,
05.05.2024
- Berufsbezogenheit der Zweitwohnung bei Arbeitslosigkeit - René, 22.05.2024
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Rebell,
05.05.2024