Bungalow in Bad Wiessee
Ich bin zwangsweise auf diese Seite gestoßen. Der Fall: Wir (meine Frau und ich - nicht verheiratet) haben für die Eltern meiner Frau einen Bungalow in Bad Wiessee erworben. Die Eltern waren dort zur Miete angemeldet. Nach dem Tod des Vaters(2014) und jetzt der Mutter Aug. 2022 hat die Gemeinde uns einen Gebührenbescheid geschickt bis zum Jahresende und den folgenden Jahren. Ebenso natürlich die Kosten für eine Kurkarte. Wir sollen jetzt mit dem Tod der Mutter bis heute ein Zweitwohnungssteuer bis Ende Dezember diesen Jahres 4.280,22€ bezahlen. Für die folgenden Jahre gib es auch eine Schätzung und Termin wann zu zahlen ist. Wir haben uns Zeit gelassen mit der Räumung der Wohnung vor allem meine Frau, die etwas Zeit braucht den Tod ihrer Mutter zu verarbeiten. Dann im Sommer 2023 haben wir versucht den Bungalow in Eigenverantwortung zu vermieten. Wir hatten dann schon Mieter, aber bei der Überprüfung der gelieferten Unterlagen gab es Unstimmigkeiten. Wir haben dann beschlossen dass wir lieber einen Makler*in beauftragen. Diese kam sehr schnell hat das Haus besichtigt und festgestellt dass dringend erst mal eine Grundsanierung fällig ist (meinte der Bungalow sein ein Schnäppchen, aber nur wenn renoviert wird) und hat uns gleich eine Energieberaterfirma aus der Gegend vorgeschlagen. Leider hatte dieser Betrieb erst 2 Monate später Zeit. Aber egal, er hat sich den Bungalow angeschaut und uns relativ zügig einen Kostenplan für die Sanierung aufgestellt. Diese habe ich auch der Gemeinde mitgeteilt, dass wir einen Energieberater beauftragt haben und der Antrag bei der Bafa (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)) bewilligt worden sei. Dann kam im Frühjahr eine kurzfristige Anfrage der Gemeinde, ob der Gemeinderat das Grundstück betreten darf zur Ortsbesichtigung. Ich dachte jetzt ist erst mal Ruhe im Gebälck, aber leider weit gefehlt. Es kam jetzt eine Aufforderung das Haus anzumelden für die Zweitwohnungssteuer. Diese für uns schwachsinnige Aufforderung haben wir weiter nicht beachtet. Im November kam dann der Bescheid über die geschätzten Steuern. Dem haben wir fristgerecht widersprochen. Jetzt kam der Bescheid dass der Widerspruch abgelehnt ist für die Steuer und den Kurbeitrag. Der Bungalow ist inzwischen vermietet (offiziell ab 15. Januar). In diesem Jahr findet noch die Übergabe statt. Soweit die Fakten. In dem Haus sind komplett neue Fenster eingebaut, die zugige Haustür wurde überarbeitet, der Speicher isoliert. Die Erneuerung der Heizung haben wir vorerst verschoben, die war uns zu teuer, andere Firmen haben sich das Haus angeschaut, haben aber dann kein Angebot geschickt. Der Bungalow kann durch einen zentralen Holzofen beheizt werden. Während der Renovierung haben wir keine Nacht verbracht. Wie auch, das Haus ist leer, wir wohnen ca. 1 Stunde mit dem Auto entfernt. Bis auf die Straßen und der Entsorgung(Bauhof) des Mülls wurden keine Einrichtungen der Gemeinde benützt. Wie sollen wir weitermachen? Müssen wir die Steuer erst mal zahlen und dann klagen?
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Prof.Dr. Abdul K. Nachtigaller,
21.12.2024
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