Bungalow in Bad Wiessee
Müssen wir die Steuer erst mal zahlen und dann klagen?
Das allerwichtigste ist wohl die Frist der Zurückweisung der Klage beachten - in der Regel 4 Wochen nach Zustellung.
Bei den Zweitwohnungssteuerbescheiden ist in der Regel, sofern ein Antrag auf Aussetzung des Vollzugs von der Gemeinde oder vom Verwaltungsgericht abgelehnt worden ist- kann wohl Zahlung mit Vorbehalt nicht umgangen werden.
Für die erste Instanz zur Klage beim VG-München besteht wohl kein Anwaltszwang!!
Bei Klagaeverfahren gegen diese Zweitwohnungssteuer ist in erster Linie entscheidend einen dafür auch passenden Anwalt zu finden - wohl eine kleine Katastrophe, dennn diese Streitwerte sind in der Regel den Anwälten für Verwaltungsrecht viel zu gering, denn der Aufwand speziell zur Zweitwohnungssteuer ist enorm - daher verlangen viele Anwälte nur das Mandat anzunehmen wenn eben nach Aufwand ( Stunde um die 400 €) akzeptiert wird.
Die bayerische Zweitwohnungssteuer ist wohl nur möglich,da die Betroffenen eben viel zu doof sind dagegen sich zu wehren. mehr Infos sind dazu zu finden www........... wird in diesem Forum gesperrt
Selbst bei solch hohen Anforderungen ist es für den Kläger enorm schwierig, denn für einen juristischen Laien besteht immer wieder _ so die gemachten Erfahrungen in ganz Bayern- besteht immer noch die Chance zu verlieren - damit hat sich auch ein Anwalt abgesichert eine relativ hohes Honorar vorab zu sichern, denn wenn ohne Honorarvereinbarung der Streit verloren geht, hat der eigene Anwalt auch Anspruch auf die höhere Vergütung nach Stundenaufwand, folglich besteht kein großes Interesse zu gewinnen- da eben die Gemeinde nur Honorare nach REVERG. anerkennt.
Deshalb pochen manche Anwälte auch "Zusatzvereinbarung bei Mandatserteilung"
Bei Mandatserteilung gem der Rechtsanwaltsvergütung hätte der Anwalt nur jene Gebühren welche nach den Rechtsanwaltsvergütungen zu Grunde gelegt werden.
Zusäätzliches Problem - INteressenskonfliktsituation besteht meistens - da von den Kommunen generell Aufträge im Verwaltungsrecht anfallen - dazu hat die Kommune eben einer Rechtschutzversicherung und zahlt pro Verfahren eine Eigenbeteiligung von 250 € bis in die letzte Instanz - so die bekannten Vorfälle in ganz Bayern !
Kann leider nicht aufführen und Aufklärung vornehmen - weiter mal Googeln bitte
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Prof.Dr. Abdul K. Nachtigaller,
21.12.2024
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