Bungalow in Bad Wiessee

Kommunalfreund @, Sonntag, 22.12.2024 (vor 34 Tagen) @ Prof.Dr. Abdul K. Nachtigaller

. Dann kam im Frühjahr eine kurzfristige Anfrage der Gemeinde, ob der Gemeinderat das Grundstück betreten darf zur Ortsbesichtigung. Ich dachte jetzt ist erst mal Ruhe im Gebälck, aber leider weit gefehlt. Es kam jetzt eine Aufforderung das Haus anzumelden für die Zweitwohnungssteuer.

Es bleibt wohl zu hoffen nicht als Zweitwohnung sich angemeldet.

Diese für uns schwachsinnige Aufforderung haben wir weiter nicht beachtet.

IM Regelfall erfolgt erst ein Zweitwohnungssteuerbescheid nach Anmeldung als Zweitwohnsitz, soo wie hier geschildert und beschrieben handelt es sich hier um eine reine Kapitalanlage ohne Eigennutzung welche auch nachzuweisen ist.! und hapert es eben !
Hilfreich in so einem Falle - Zeugen zu nennen über nicht Nutzung zusätzliche Nachweise über Nichtverbrauch von Wasser und Strom - wobei über den Winter eine Heizung in der Regel notwendig - denn bei Nachweis der Nichtnutzung darf keine Zweitwohnungssteuer erhoben werden.

Im November kam dann der Bescheid über die geschätzten Steuern.

In Bayern sind es generell nur geschätzte zu besteuernde Aufwendungen- ist im Grunde schon wie bei Betrugsabsichten

Dem haben wir fristgerecht widersprochen. Jetzt kam der Bescheid dass der Widerspruch abgelehnt ist für die Steuer und den Kurbeitrag.

In der REgel ist Kurbeitrag bei Vorlage von Nichtverbrauch von Wasser und Strom dieser zurückzuerstatten - bitte mal nachschauen -denn im Internet nicht auffindbar -aus bestimmten Gründen ??

Der Bungalow ist inzwischen vermietet (offiziell ab 15. Januar). In diesem Jahr findet noch die Übergabe statt. Soweit die Fakten. In dem Haus sind komplett neue Fenster eingebaut, die zugige Haustür wurde überarbeitet, der Speicher isoliert. Die Erneuerung der Heizung haben wir vorerst verschoben, die war uns zu teuer, andere Firmen haben sich das Haus angeschaut, haben aber dann kein Angebot geschickt.

Der Bungalow kann durch einen zentralen Holzofen beheizt werden. Während der Renovierung haben wir keine Nacht verbracht.*) Wie auch, das Haus ist leer, wir wohnen ca. 1 Stunde mit dem Auto entfernt. Bis auf die Straßen und der Entsorgung(Bauhof) des Mülls wurden keine Einrichtungen der Gemeinde benützt. Wie sollen wir weitermachen? Müssen wir die Steuer erst mal zahlen und dann klagen?

Eine nicht möblierte Wohnung ist wohl auch keine Zweitwohnung sondern eine Kapitalanlage, da nun mit Holzofen beheizt dürfte wohl auch im Winter kein Stromverbrauch anfallen für Heizung ??

*) dazu wird aus gemachter Erfahrung von der Gemeinde und beauftragten Anwälten wohl immer davon ausgegangen dass der Kläger die Unwahrheit behaupten würde und Zeugen dafür sind in der Regel nicht aufzutreiben - denn die Neider sind überall anzutreffen - ! ganz besonders rund um den Tegernsee - siehe eben Erfolgsmeldungen über die Bemühungen und Kampf gegen die Zweitwohnsitze in fast allen Medien und Presseorganen - siehe wohl die Bemühungen von Freunden für Ferien in Bayern


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