Fehmarn-Satzung rückwirkende Änderung ????????

Rebell @, Freitag, 24.01.2025 (vor 19 Tagen)

Das Oberverwaltungsgericht hatte diese Rechtsprechung des Verwaltungsgerichts im April 2024 auch bestätigt. Dabei ging es um die Steuererhebung in Timmendorfer Strand und Hohwacht (Az. 6 KN 1/24 und 2/24). Diese Gemeinden hatten denselben Steuermaßstab wie Fehmarn verwendet.

Wegen der grundsätzlichen Bedeutung wurde die Revision zugelassen, da sich das Bundesverwaltungsgericht nach Angaben des OVG zu den Maßstabsfragen noch nicht geäußert hat. dpa

<<<<hiermit wird wohl der Eindruck erweckt bei der Rechtsprechung zur Zweitwohnungssteueer ist alles möglich und zugelassen.>>>>

Was im Grunde noch fehlt in ganz Deutschland, dass hiermit auch eine Enteignung einer Zweitwohnung durchaus zulässig zu betrachten sei um die Wohnungsnot zur Unterbringung von Migranten zu ermöglichen.


https://www.kreiszeitung.de/lokales/schleswig-holstein/gericht-zweitwohnungssteuer-auch-auf-fehmarn-rechtmaessig-zr-93529392.html


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