Fehmarn-Satzung rückwirkende Änderung ????????
Manchmal verstehe ich krude Gedankenwelten nicht - und möchte auch klarstellen, dass diese hier keinen Platz haben.
Es gibt rechtliche Spielregeln zum Zweckentfremdungsverbot. Damit können Behörden erzwingen, dass Wohnungen auch als solche genutzt werden. Und wenn es Verstöße gibt, kann das Amt eingreifen. Mit wem dann ein Vertrag aufgesetzt wird - das ist vermutlich egal. Denn dem angespannten Wohnungsmarkt sind Herkünfte völlig egal.
Was das nun mit einer rückwirkenden Änderung zu tun hat ... keine Ahnung.
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Rebell,
24.01.2025
- Fehmarn-Satzung rückwirkende Änderung ???????? - René, 09.02.2025
- Fehmarn-Satzung rückwirkende Änderung ???????? - Kommunalfreund, 12.02.2025