Fehmarn-Satzung rückwirkende Änderung ????????

Kommunalfreund @, Mittwoch, 12.02.2025 (vor 44 Tagen) @ Rebell

<<<<hiermit wird wohl der Eindruck erweckt bei der Rechtsprechung zur Zweitwohnungssteueer ist alles möglich und zugelassen.>>>>

Eigentlich darf wohl bezweifelt werden ob denn der Begriff Rechtsprechung hier in ganz Deutschland noch als Begriff von Bedeutung sei???


Was im Grunde noch fehlt in ganz Deutschland, dass hiermit auch eine Enteignung einer Zweitwohnung durchaus zulässig zu betrachten sei um die Wohnungsnot zur Unterbringung von Migranten zu ermöglichen.

Dazu besondere Hinweise auf Teilungssatzung von der Marktgemeinde Oberstdorf, hier wurde im Oktober 2024 nach 5 jähriger Verfahrensdauer beim Verwaltungsgerichtshof jene Satzung für ungültig erklärt- die Verfahrenskosten musste die Gemeinde tragten

Nun wurde allerdings eine Neue Teilungssatzung erlassen auffindbar unter www.buergernetzwerk.bayern.de

Ob diese neue Satzung nun Bestand haben wird - kommt erst auf ob denn innerhalb der Veröffentlichung im Amtsblatt v. Landratsamt Oberallgäu eines Jahres keine Klage erhoben wird.


Von der öffentlichen Presse wohl kein Hinweis weder wegen Abschaffung noch für die beschlossene Nachfolgesatzung.

Eher wird berichtet: In China ist ein Sack Reis ausgelaufen aber die Nagetiere haben sich vorher in Sicherheit gebracht - folglich nur Sach- aber kein Tierschaden entstanden


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion