Name im Mietvertrag genannt: Zweitwohnsitzsteuer zahlen?

Zicklein @, Dienstag, 05.06.2007 (vor 6856 Tagen)

Hallo zusammen!

Wer hat die Muße und das Know-How, mir bei meinem "Fall" weiter zu helfen> Hab schon die halbe Website (die ich sehr gut finde!!) und Forum durchgelesen und das hat mir sehr geholfen, aber zu guter Letzt fehlt mir noch eine Info. Herzlichen Dank für kompetente Informationen im Voraus!!

Also folgendes:

Ich arbeite in A und will mit meinem Freund bald nach B ziehen, weil dieser dort eine Stelle antritt und wir eigentlich keine Wochenendbeziehung führen möchten. Meine Stelle in A reduziere ich nur, d.h. ich plane konkret, dass ich ca. 2-3 Mal im Monat von B nach A pendele, um in A blockmäßig für einige Tage zu arbeiten. Meine Wohnung in A würde ich behalten. Das war soweit der Plan..

In B haben wir nun eine Wohnung gefunden und ich bin im Mietvertrag zusammen mit meinem Freund als Mieter angegeben. Das hatte mir mein Steuerberater so geraten, weil ich sonst die sehr hohen Fahrtkosten von B nach A und zurück nicht von der Steuer absetzen könnte (Doppelte HHführung kommt ja nicht in Frage, weil ich aus privaten Gründen umziehe, nicht aus beruflichen).

Nun wird mir so langsam bewusst, was es mit dem Wohnsitzwechsel noch so alles auf sich hätte: ich müsste in A Zweitwohnsitzsteuer bezahlen, hätte den ganzen Behördenkram mit An- und Ummeldung von mir und meinem PKW am Hals (ab 01.03.07 darf man nämlich den PKW nur noch am Erstwohnsitz anmelden), die PKW-Kosten sind in B höher als in A und eigentlich brauch ich mein Auto aber eher in A als in B, und und und.

Kurzum: Ich befürchte, dass da unterm Strich nicht mehr viel von der erwarteten Fahrtkostenerstattung durch das Finanzamt übrig bliebe und scheue -ehrlich gesagt- den Behördenkram...

Deshalb: Überlege ich nun, was wäre, wenn ich auf die Fahrtkostenerstattung verzichten würde und dann einfach in A wohnen bleibe wie gehabt und halt "Ab und zu" meinen Freund in B "besuche"> Müsste ich in diesem Fall, da ich ja im B-Mietvertrag genannt bin, mich dennoch in B beim Einwohnermeldeamt melden, B als Zweitwohnsitz angeben und damit die Zweitwohnsitzsteuer in B zahlen>> (was höher ausfallen würde, weil die Wohnung in B sehr viel teurer ist)

Wär super, wenn mir jemand daruf eine Antwort geben könnte.


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