Name im Mietvertrag genannt: Zweitwohnsitzsteuer zahlen?

Christian @, Dienstag, 05.06.2007 (vor 6856 Tagen) @ Zicklein

viele Fragen, auf die es vorläufig keine Antwort gibt, weil „A“ und „B“ nicht bekannt sind. Bei allem Verständnis für Datenschutz: Ohne die Satzungen von Stadt „A“ und „B“ zu kennen, lässt sich nichts zur dortigen Zweitwohnungsteuer sagen
Gruß


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