Name im Mietvertrag genannt: Zweitwohnsitzsteuer zahlen?
viele Fragen, auf die es vorläufig keine Antwort gibt, weil „A“ und „B“ nicht bekannt sind. Bei allem Verständnis für Datenschutz: Ohne die Satzungen von Stadt „A“ und „B“ zu kennen, lässt sich nichts zur dortigen Zweitwohnungsteuer sagen
Gruß
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Zicklein,
05.06.2007
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Christian,
05.06.2007
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Zicklein2,
06.06.2007
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Christian,
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Zicklein2,
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Zicklein2,
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Christian,
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Zicklein2,
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Christian,
05.06.2007