Name im Mietvertrag genannt: Zweitwohnsitzsteuer zahlen?

Christian @, Mittwoch, 06.06.2007 (vor 6856 Tagen) @ Zicklein2

Ich gehe davon aus, dass der nach B ziehende Freund sich dort mit alleiniger Wohnung melden wird. Deine flexible Arbeitsgestaltung in A wird wohl dazu führen, dass Du Dich vorwiegend in B aufhalten wirst und Dich deswegen dort mit Haupt- und in A. mit Nebenwohnung melden musst. Sollten die Aufenthaltszeiten anders sein als von mir angenommen, wäre es umgekehrt. Die Konsequenzen (einschließlich ZWSt) hast Du richtig beschrieben.
Die Überlegung, auf die Fahrtkostenerstattung zu verzichten würde und in Aachen mit alleiniger Wohnung gemeldet zu bleiben, geht ja wohl an der Realität vorbei. Und was die Zweitwohnung angeht, bist Du zweifelsfrei Inhaberin von mehr als einer Wohnung, die Du auch beide für die persönliche Lebensführung nutzt. Das würde bei dieser angedachten Konstruktion wahrscheinlich kein Mensch merken, denn beide Städte heben auf das Melderecht ab. Aber gesetzeskonform ist es nicht, und ein Restrisiko (z.B. liebe Nachbarn) bleibt aber immer. Als alleinige Wohnung würde A für viele Dinge Dein Bezugspunkt bleiben (Pass, Personalausweis, Lohnsteuerkarte, Wahlen, Behördenschreiben usw.). Das kann ggf. auch ganz schön mühsam werden. ein ausstieg aus dem Berliner Mietvertrag wäre in diesem Fall zweckmäßig
Was die Kosten-/Nutzenrechnung angeht, müsstest Du selber genau nachrechnen - aber die Fahrtkostenerstattung dürfte beträchtlich sein. Was die genaue Berechnung angeht: B verlangt 5%, A 10% der Kaltmiete (das relativiert die in B u.U. höheren Mietkosten).

Eine Heirat würde vermutlich sämtliche Probleme lösen.:-) ;-) :-P :-D

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