Zweitwohnsitz? als Wochenendpendler

Christian @, Montag, 11.06.2007 (vor 6255 Tagen) @ Cristoffff

Hallo Cristoff,
also, Einkommensteuerberatung findet hier aus vielerlei Gründen nicht statt.
Die Zweitwohnungsteuer hat mit der Einkommensteuer auch nichts zu tun.
Was die Wohnsitzfrage angeht: Ich würde Dresden, wenn es denn so gewollt ist, als einzigen Wohnsitz (nach BGB und Abgabenordnung) angeben/betrachten/behalten und Mainz nur als gewöhnlichen Aufenthalt (nach Abgabenordnung) ansehen. Dazu ist weder in Dresden noch in Mainz eine Meldung oder sonst was erforderlich. Es interessiert eigentlich niemanden.
Was das Melderecht und die Zweitwohnungsteuer angeht, reichen die spärlichen Angaben für eine konkrete Antwort nicht aus. Vorerst nur so viel: Sofern Du über 16 Jahre alt bist, verstößt Du jetzt schon gegen das Melderecht, denn Du hättest Dich längst anmelden müssen. So wie ich das einschätze (Vermutung) könnte die Zweitwohnungsteuer in Dresden fällig werden.
Gruß


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