ZWS Ferienhaus

Christian @, Sonntag, 17.06.2007 (vor 6569 Tagen) @ Niels

Hallo Niels,
Du hast schon Recht mit Deiner Einschätzung, dass der Satzung im wesentlichen nicht beizukommen ist. Andere Städte haben andere Berechnungsnormen und Staffelungen, aber das tut hier nichts zur Sache. Was in der Glücksburger Satzung steht, verträgt sich mit der ständigen Rechtsprechung.
Auch die Tatsache, dass die Stadt bezüglich der Wohnungsbelegung anscheinend an die Entrichtung der Kurtaxe anknüpft, dürfte nicht zu beanstanden sein. Die Kurtaxe ist eine Einnahmequelle der Stadt und sollte eine sichere und schnelle Bewertungsgrundlage für die Nutzung der Wohnung darstellen. Wird wohl jedes Gericht anerkennen.
Ich weiß nicht, wie in Glücksburg die Kurtaxe erfasst/erhoben wird, aber wenn die Vermietung der Wohnung bei der Einkommensteuer nicht mit der entrichteten Kurtaxe übereinstimmt, kommt mir das zumindest bedenklich vor. Bei der von Dir beschriebenen Differenz („Da wir unsere Gäste nicht "zwingen" die Kurtaxe zu bezahlen, kommt da nicht all zu viel zusammen. In der Einkommenssteuererklärung geben wir die Vermietungszeiten natürlich korrekt an.“) könnte man sich leicht in die Nesseln setzen.
Die Argumentation der Stadt, dass es nur auf die Verfügbarkeit für die persönliche Lebensführung ankommt, ist im Grunde stichhaltig und nicht zu beanstanden. Das lässt sich eigentlich nur ausschalten, wenn man die Vermietung einer Agentur o.ä. überträgt und vertraglich festhält, dass man keine Verfügungsgewalt über die Wohnung hat. Dann müsste - und wird wohl auch - die Stadt diese Wohnung als reine Kapitalanlage anerkennen und zweitwohnungsteuerfrei stellen. Hat Vor- und Nachteile, die Du selbst abwägen musst.
Noch Fragen>
Gruß


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