ZWS Ferienhaus

kadmos @, Samstag, 28.07.2007 (vor 6576 Tagen) @ Elfe

Ich wäre sehr daran interessiert, vor dem EuGH eine Klage gegen die ZWST für Ferienhäuser zu erheben, wenn mir hier auch finanzielle Unterstützung gewährt würde - eine Kanzlei wäre bereits bereit (Dr. Terwiesche, Düsseldorf), zu einem akzeptablen Honorar (4000 €).
Eine Beschwerde vor dem BVerfG u. dem EGMR in Strasbourg ist leider nicht zur Entscheidung angenommen worden.
Bitte Interessenten bei mir melden1


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