Gültigkeit Urteil OLG Rheinland-Pfalz in Berlin?

Timmy80 @, Donnerstag, 12.07.2007 (vor 6146 Tagen)

Hallo Leute!

Studienbedingt wohne ich ab und an ein Berlin und habe deshalb dort einen Nebenwohnsitz gemeldet, Erstwohnsitz ist bei meinen Eltern.

Folgende Frage: Ich hatte von der Stadt Berlin einen Erhebungsbogen bekommen, durch den die Frage der Steuerpflicht geklärt werden sollte. Ich habe in Bezug auf das Urteil vom Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz (6 B 11579/06) vom Januar diesen Jahres argumentiert, dass ich nicht steuerpflichtig bin, da meine melderechtliche Erstwohnung ja entsprechend der Argumentation der Richter keine tatsächliche Erstwohnung darstellt (fehlende Verfügungsgewalt etc.) und das deshalb die Zweitwohnung hier steuerrechtlich nicht als Zweitwohnung zu werten sei.

Jetzt erlässt das Finanzamt doch einen Steuerbescheid und beruft sich darauf, dass in dem vom OVG Rheinland-Pfalz gefällten Urteil das betroffene Zweitwohnsitzsteuergesetz (ich glaube es war Mainz) den Begriff der Wohnung an melderechtliche Definitionen geknüpft hatte, das Berliner Gesetz hingegen eine eigene Definition findet.

Jetzt meine eigentliche Frage: Formal gesehen muss ich dem FA ja Recht geben, die definitorische Ausgangslage ist in der Tat nicht identisch und das Urteil dann wohl von mir nicht direkt heranzuziehen. Aber andererseits ändert das ja nichts an der Begründung der Richter, da der Fall ja gleich gelagert ist. Daher wollte ich wissen, ob da jemand schon Erfahrungen hat, inwieweit es sinnvoll ist, Widerspruch einzulegen und (ohne Rechtsschutzversicherung, da ist's jetzt zu spät...) womöglich einen Prozess zu führen in der Hoffnung, dass auch für Berlin ein gleiches Urteil gefällt wird. Oder hat jemand mit einem ganz anderen Weg Erfolg gehabt>

Schonmal jetzt vielen Dank für Eure Antworten!

Der Tim.


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