Keine wohnung aber zweitwohnsitzsteuer?
»Hallo Patrick,
nur zu, ab mit dem Widerspruch. Und die Kölner Nebenwohnung abmelden,
Ungefragt noch zwei Tipps:
1. Nicht von Wohnsitzen sprechen. im Melderecht heißt das Haupt- und Nebenwohnung oder alleinige Wohnung. Bei der Zweitwohnungsteuer sind die Begriffe Erst- und Zweitwohnung zutreffend. Der steuerrechtliche Wohnsitz bedeutet nämlich u.a. „eine Wohnung innezuhaben“, was bei Dir aber zumindest bezüglich des von der Schwester okkupierten Zimmers nicht zutrifft.
2. Vielleicht hilft Dir beim Widerspruch folgender Satz: „Wer eine Hauptwohnung zwar nutzt, diese aber als Erstwohnung nicht innehat, bringt im Sinne der Zweitwohnungsteuer selbst dann keine wirtschaftliche Leistungsfähigkeit zum Ausdruck, wenn er eine Nebenwohnung innehat.“
Allerdings kann ich aus Erfahrung sagen, das städtische Kassen- und Steuerämter ziemlich hartleibig sind, wenn es um die Eintreibung der so genannten Zweitwohnungsteuer geht.
Sollte es dann irgendwann mal ernster werden, helfe ich gerne.
Gruß
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patrick.c,
12.08.2007
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