ZWS Köln Ddf

Christian @, Montag, 20.08.2007 (vor 6603 Tagen) @ hana

Hallo,

das Kölner Arbeitstempo ist wirklich atemberaubend.

Die Erklärung zur Zweitwohnungsteuer ist auszufüllen und abzugeben, der Steuerbescheid kommt dann „von ganz alleine“.

Ein Widerspruch ist erst gegen den Steuerbescheid möglich und bei Deinen Lebens- und Wohnverhältnissen nur sinnvoll, wenn Du bereit bist, gegen die ZWSt zu klagen (Was Du ja nicht willst). Bleibt nur: Zahlen.

Wenn Deine Schwester in Köln ebenfalls mit Nebenwohnung gemeldet war, nutzt es gar nichts, wenn Du Dich fälschlicherweise als alleiniger Nutzer der Nebenwohnung einträgst. Irgendwann ereilt sie die Aufforderung zur Erklärung auch noch.

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Gruß


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