ZWS Köln Ddf
»Hallo
a) Ratenzahlung ist möglich. Muss bei der Stadt beantragt und von der „genehmigt“ werden, kann man gleich in einem Anschreiben bei Abgabe der Erklärung beantragen. So wie ich Köln einschätze wird die erforderliche Begründung für die Ratenzahlung dann vom Umfang her einem Offenbarungseid gleichkommen (Mit dem Datenschutz nimmt man es da nicht so genau).
b) Ob in Köln eine Sammelklage läuft, der man sich anschließen kann, weiß ich nicht.
c) Prozesskostenhilfe kann man immer beantragen (am besten über einen Anwalt) - müsste aber eigentlich abgelehnt werden, denn das Kölner VG hält die Kölner Steuerpraxis bedenkenlos für rechtmäßig.
d) Aachen hat eine nahezu identische Satzung wie Köln - da ist gegen ein Urteil des VG Aachen zurzeit die Berufung bei OVG NRW beantragt. Die Sache könnte man ggf. heranziehen, wenn Du Widerspruch gegen den Steuerbescheid einlegen willst. Bis Du den Steuerbescheid bekommst, wird das OVG ja vielleicht zu dem Berufungsantrag entschieden haben.
e) Ein Widerspruch bedeutet aber nicht, dass Du nicht erst Mal zahlen musst - Du hast dann nur die Chance, Dein Geld zurück zu bekommen.
Gruß
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hana,
20.08.2007
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Christian,
20.08.2007
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