Köln: Steuer für Zimmer, um Kontakt zum Kind zu halten?
Horridoh,
eine etwas knifflige, aber mit der juristischen Brechstange lösbare Situation.
Ich setzte voraus, dass dieses Zimmer korrekterweise als Nebenwohnung gemeldet war, sonst hätte die Kölner Verwaltung das nie erfahren.
Damit ist nach der Kölner Satzung die Steuerpflicht gegeben, denn die ist so ausgelegt, dass nur Nebenwohnungen - und das auch nur selektiv - besteuert werden können. Die Dauer der Nutzung spielt dabei keine Rolle. Die Wohnungsdefinition in der Kölner Satzung ist identisch mit der des Melderechts („umschlossener Raum, der zum Wohnen oder Schlafen genutzt wird“). Diese Definition ist mit dem beschriebenen Zimmer erfüllt, so dass demnach zwei „Wohnungen“ innegehabt (bedeutet die rechtliche und tatsächliche Verfügungsgewalt als Mieter/Eigentümer) wurden.
Die Steuer nur kann man abwenden, wenn man gerichtlich dagegen vorgeht. Dafür bieten sich mehrere Ansatzpunkte, die letztlich alle auf die Rechtswidrigkeit der Satzung hinauslaufen. Dies durchzusetzen ist in NRW einigermaßen schwierig, wenn nicht unmöglich. Es gibt allerdings - wenn auch nicht auf die konkrete Situation bezogen - einige Klagen vor dem BVerwG, die sich auch hier mit Sicherheit hilfreich erweisen können.
Dennoch führt kein Weg daran vorbei, dass in einem ersten Schritt fristgerecht ein einigermaßen begründeter Widerspruch eingelegt werden muss. Der Widerspruch ist allerdings nur sinnvoll, wenn man bereit ist, danach auch vor dem Verwaltungsgericht zu klagen, denn der Widerspruch wird von der Stadt Köln mit Sicherheit zurückgewiesen (s.o.). Danach wäre eine Klage beim VG Köln an der Reihe. - die halten das Melderecht für eine Einrichtung zur Vermeidung der Zweitwohnungsteuer. Das kann man selbst machen, dazu braucht man noch keinen Anwalt, nur Zeit. Wie es danach weitergeht, hängt von vielen Faktoren ab.
Klagen oder nicht klagen, das ist hier die (zu beantwortende) Frage.
Für Widerspruch UND Klage gibt es hier Hilfe.
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Gruß
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