Köln: Steuer für Zimmer, um Kontakt zum Kind zu halten?
Danke für die schnelle Antwort und das Hilfeangebot!
Ja, den Raum habe ich tatsächlich angemeldet.
Offensichtlich reicht ein Widerspruch nicht aus. Damit schließen sich die nächsten Fragen an:
Für den Widerspruch habe ich noch knapp 3 Wochen Zeit. Was heißt "einigermaßen begründeter Widerspruch">
Mit wie viel Aufwand und Kosten ist im Falle einer Klage zu rechnen> Es handelt sich bei der angesetzten Steuer um knapp € 200. Weil ich aber im Moment arbeitslos bin, ist das eine Menge Geld für mich!!!
Wie muss ich vorgehen und wie ist zu argumentieren (Rechtswidrigkeit)> Wo finde ich vergleichbare erfolgreiche Klagen vor dem BVerwG>
Gruß MI
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mima,
30.08.2007
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