Köln: Steuer für Zimmer, um Kontakt zum Kind zu halten?

mima @, Donnerstag, 30.08.2007 (vor 6775 Tagen) @ Christian

Danke für die schnelle Antwort und das Hilfeangebot!

Ja, den Raum habe ich tatsächlich angemeldet.
Offensichtlich reicht ein Widerspruch nicht aus. Damit schließen sich die nächsten Fragen an:

Für den Widerspruch habe ich noch knapp 3 Wochen Zeit. Was heißt "einigermaßen begründeter Widerspruch">

Mit wie viel Aufwand und Kosten ist im Falle einer Klage zu rechnen> Es handelt sich bei der angesetzten Steuer um knapp € 200. Weil ich aber im Moment arbeitslos bin, ist das eine Menge Geld für mich!!!

Wie muss ich vorgehen und wie ist zu argumentieren (Rechtswidrigkeit)> Wo finde ich vergleichbare erfolgreiche Klagen vor dem BVerwG>

Gruß MI


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