Köln: Steuer für Zimmer, um Kontakt zum Kind zu halten?
Hallo,
200 EURO auf rechtswidriger Basis sind für jeden zu viel.
- für den Widerspruch werde ich in den nächsten Tagen ein paar Hinweise geben (Zweckmäßig wäre, wenn sich das über Mail abwickeln ließ, denn ein paar persönliche Angaben würde das Ganze erleichtern - ich bin über das Forum auf diesem Weg erreichbar.)
- als Arbeitsloser würde ich - unabhängig vom Widerspruch - die Aussetzung der zumindest Stundung beantragen, denn die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit ist nicht (mehr) vorhanden, außerdem kann man Prozesskostenhilfe beantragen (damit sind zumindest die Kosten für den eigenen Anwalt abgedeckt
- vergleichbare erfolgreiche Klagen gibt es meines Wissens überhaupt nicht - diese Fallkonstellation ist (für mich) neu; die von mir genannten Klagen würden Dir ggf. helfen, weil damit hoffentlich klargestellt wird, dass Satzungen vom Typus der Kölner verfassungswidrig sind, aber die entsprechenden Klagen wurden erst im Juli eingereicht.
Gruß
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mima,
30.08.2007
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Christian,
30.08.2007
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