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Christian @, Donnerstag, 06.09.2007 (vor 6992 Tagen) @ matthi

Hallo Matthi,
wo Du Deinen Erstwohnsitz haben willst, ist ziemlich egal. Es geht hier um das Melderecht. In Deutschland musst Du Dich als Ausländer mit alleiniger Wohnung melden, denn Du hast nicht mehrere Wohnungen im Inland. [Art. 15 MeldeG - Landesrecht Bayern - Mehrere Wohnungen
(1) Hat ein Einwohner mehrere Wohnungen im Inland, so ist eine dieser Wohnungen seine Hauptwohnung.] Müsste aus dem Meldeschein ersichtlich sein. Die Anmeldung mit Haupt- oder Nebenwohnung wäre falsch. Zur Wohnung in Österreich würde ich folglich überhaupt keine Angaben machen, die ist im melderecht ohne jede Bedeutung. Folge ist allerdings, dass alle Schriftstücke deutscher Behörden an Deine Münchener Adresse gehen werden.

Da München in erster Linie das Nutzen von Nebenwohnungen besteuert (also auch solche, die unentgeltlich überlassen sind), kriegen sie Dich also gar nicht zu fassen.

Die Fragen des „Umgehens“ und der Berechnung stellen sich damit nicht.

Felix austria.

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Gruß


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