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Christian @, Donnerstag, 06.09.2007 (vor 6992 Tagen) @ matthi

Hallo Matthi

im Prinzip ja (Radio Eriwan), aber tu mir - aber vor allem Dir selbst -, den Gefallen, im Zusammenhang mit dem Melderecht und der Zweitwohnungsteuer
NIE
in irgendeiner Form von „Wohnsitz“ zu sprechen. Das hat da nichts zu suchen. Auch das Wort „Hauptwohnung“ sollte für Dich tabu sein. Wenn Du eine Wohnung in Deutschland bei der Meldebehörde anmeldest, ist das Deine „alleinige (einzige) Wohnung im Inland“ - alles andere geht die nichts an.

Gruß


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