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Christian @, Donnerstag, 06.09.2007 (vor 6993 Tagen) @ matthi

Hallo Matthi,
das sind zwei verschiedene Paar Schuhe.
Natürlich kannst Du problemlos bei der Uni angeben, dass Du in Österreich versichert bist. Mehr als Deine Kranken- und Sozialversicherung (allenfalls incl. Nachweise) interessiert die nicht und stört sie ganz bestimmt nicht. Abgesehen vielleicht von den angeblich (>) vorhandenen Rivalitäten zwischen Oberbayern und Österreich. Da war mal was. Aber damit musst Du leben.
Zum wiederholten Male: Du hast und wirst in Deutschland keinen Wohnsitz haben - weder steuerrechtlich noch bürgerlich-rechtlich. Es sei denn, Du beharrst darauf, Dich in München auf Dauer niederlassen zu wollen. Das Melderecht regelt bzw. besagt nur, wo Du Dich aufhältst - nicht mehr, aber auch nicht weniger. Eine Nebenwohnung ist nicht zwangsläufig eine Nebenwohnsitz (eher nicht) und meist auch keine Zweitwohnung. Sagt zumindest das BVerfG, das in ganz Deutschland was zu sagen hat. In ganz Deutschland>
Wenn die kleine Firma in Österreich weiterlaufen soll. Warum denn nicht> Du bist doch weiterhin in Österreich gemeldet und Wohn- und Firmensitz dürften dort sein und bleiben. Wie das - grenzüberschreitend - steuerrechtlich aussieht, kann ich allerdings nicht verbindlich sagen und empfehle Dir dazu einen Steuerberater/eine -beraterin oder eine in diesen Angelegenheiten kundige Person oder Organisation zu befragen. Ich bin da überfordert. Da geht es mir so wie anscheinend den Bearbeitern für ZWSt-Angelegenheiten in Köln. Null Überblick. Aber ich gebe es zu.
Ansonsten bin ich für weitere Fragen zur ZWSt (und zum Melderecht) jederzeit offen. Das Thema interessiert mich wegen der damit verbundenen Betrachtung des Verhaltens der deutschen Stämme ungemein. Zweitwohnungsteuerkunde oder -logie sollte Lehrfach an allen deutschen Universitäten werden. Für die Kosten der Lehrstühle kommen die Landesregierungen so lange auf, bis sie diesen Unfug klar regeln oder - besser - verbieten.
Gruß


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