News: Keine ZWS für Dresdner Studenten

René ⌂ @, Donnerstag, 06.09.2007 (vor 6169 Tagen) @ Rened

Du hast eine Frist zum Widerspruch. Ist sie verstrichen, ist dein Bescheid rechtskräftig. Dann kann man daran nichts mehr rütteln. Deshalb gibt es ja Fristen.


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