News: Keine ZWS für Dresdner Studenten

Christian @, Donnerstag, 06.09.2007 (vor 6168 Tagen) @ Rened

Hallo René,

wie René (der von der web.site) Dir schon geschrieben hat: Das formelle geht hier vor dem inhaltlichen. Die gezahlte Zweitwohnungsteuer ist unwiederbringlich verloren.

Eine laute, völlig unmaßgebliche, fast satirische Überlegung à la Norbert Meier (Rechtsdirektor in Essen) sei aber erlaubt. Stellen wir uns mal ganz dumm.
Wenn z.B. ein Student, der für sein Zimmer Zweitwohnungsteuer zahlt, gegen Ende des Semesters die Absicht hat, eine andere Universität zu besuchen und die angemietete Nebenwohnung nicht mehr benötigt (= nicht mehr nutzt), sollte er sie sofort abmelden. Aus einem Zimmer rechtsgültig auszuziehen, dürfte tatsächlich kein Problem sein. Mit Ablauf des Monats endet die Zweitwohnungsteuerpflicht.
Nun ist dieser Musterstudent ein bisschen wankelmütig und überlegt es sich anders. Er bleibt doch in Dresden! Ist ja wirklich schön dort, und überhaupt.
Zu seinem Entzücken stellt er fest, dass er das Zimmer ja noch gar nicht gekündigt hat. Er zieht also tatsächlich wieder ein (!) und meldet sich mit Nebenwohnung neu an. Zum Ersten des folgenden Monats beginnt - rein theoretisch - das Zweitwohnungsteuerspiel von Neuem. Mit neuen Erklärungen, ggf. Bescheiden und Widersprüchen.
Ach so: Ganz so schusselig ist der Musterstudent doch nicht. Mit Abmelden der Nebenwohnung hat er natürlich die Zahlung eingestellt und der Stadt schriftlich mitgeteilt, dass er nunmehr keine Nebenwohnung mehr hat und damit der Steuerbescheid erledigt sei.

Gruß


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