Zwst-Steuerabrechnung ???
Hätte mal die Frage zu klären, wie im Regelfall die Berechnung der Steuer erfolgen kann oder gibt es hier wieder Unterschiedlichkeiten in den Satzungen > obwohl Satzungen nicht immer einfach zu lesen und zu deuten sind. Wenn ich mich nicht täusche, so habe ich irgendwo mal gelesen, dass die Steuerfestsetzung immer zum 1. d. Monats( also Beginn) und zum letzten des Folgemonats zu handhaben sei> Die Satzung (Bayerische Mustersatzung) erwähnt zwar, dass bei Nutzung über 30 Tage 25 % der Jahreskaltmiete zur Zahlung fällig sei!
Beispiel ein Feriengast mietet in einem Ort- der die Zwst erhebt eine Fewo für die Zeit vom 25. bis zum 5.des Folgemonats! Wie ist nun die Abrechnung korrekt 10 Tage oder über 30 Tage>>
Irgendwo müsste doch so etwas generell geregelt sein oder kann hier jede Kommune bzw. jeder Sachbearbeiter selbst es festlegen.
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- Zwst-Steuerabrechnung ??? -
Butzmann Josef,
20.09.2007
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Christian,
20.09.2007
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Butzmann Josef,
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- Zwst-Steuerabrechnung ??? - Christian, 20.09.2007
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Christian,
20.09.2007