Büroadresse und Zweitwohnung
Wie ist das denn, wenn man außerhalb einer Stadt wohnt, aber in dieser Stadt ein kleines Büro angemietet hat>
Dann muß man sich da ja wohl nicht melden, weil man ja nicht in einem Büro wohnt, oder >
Wenn man nun aber ein geschäftlich genutztes Kraftfahrzeug hat, dessen
hauptsächlicher Standort dieses Büro ist, kann das Fahrzeug da ja nicht
zugelassen werden, weil dort ja keine Meldeadresse bekannt ist.
Und einen Zweitwohnsitz dort anzumelden, macht wegen der Steuer keinen Sinn.
viele Grüße
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Robert,
01.03.2006
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René,
01.03.2006
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27.03.2006
- Büroadresse und Zweitwohnung - Yvonne Winkler, 27.03.2006
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