Büroadresse und Zweitwohnung
» » » » Wie ist das denn, wenn man außerhalb einer Stadt wohnt, aber in
» dieser
» » » Stadt ein kleines Büro angemietet hat>
» » »
» » » Es ist ja in dem Sinne kein Zweitwohnsitz, da es ja nicht zum Wohnen
» » » genutzt ist, sondern als Büro. Die Probleme mit dem KFZ verstehe ich
» » nicht
» » » ganz, schließlich ist ja ein Firmenwagen.
» »
» » Also, ich bin der "Eigentümer" dieser Kleinfirma, und habe dafür
» » ein Büro in der Stadt. Und diese Stadt sagt, ich kann nur da einen PKW
» » anmelden, wo ich einen Wohnsitz habe.
» »
» » Für die Firma habe ich eine Gewerbeanmeldung, aber mehr eben nicht.
» » vielen Dank
»
» Wo ist das Problem> PKW anmelden am Wohnsitz schließt doch den Firmenwagen
» nicht aus.
» Zweitwohnungsssteuer fällt für gemieteten Büroraum nicht an.
»
» Gruß
» Yvonne Winkler
Da aber der hauptsächliche Standort dieses Kraftfahrzeugs das Büro ist, würde ich das Fahrzeug gerne auch da anmelden.
gesamter Thread:
- Büroadresse und Zweitwohnung -
Robert,
01.03.2006
- Büroadresse und Zweitwohnung -
René,
01.03.2006
- Büroadresse und Zweitwohnung -
robert,
22.03.2006
- Büroadresse und Zweitwohnung -
Y.Winkler,
22.03.2006
- Büroadresse und Zweitwohnung -
robert,
27.03.2006
- Büroadresse und Zweitwohnung - Yvonne Winkler, 27.03.2006
- Büroadresse und Zweitwohnung -
robert,
27.03.2006
- Büroadresse und Zweitwohnung -
Y.Winkler,
22.03.2006
- Büroadresse und Zweitwohnung -
robert,
22.03.2006
- Büroadresse und Zweitwohnung -
René,
01.03.2006