Büroadresse und Zweitwohnung

Y.Winkler, Mittwoch, 22.03.2006 (vor 7044 Tagen) @ robert

» » » Wie ist das denn, wenn man außerhalb einer Stadt wohnt, aber in dieser
» » Stadt ein kleines Büro angemietet hat>
» »
» » Es ist ja in dem Sinne kein Zweitwohnsitz, da es ja nicht zum Wohnen
» » genutzt ist, sondern als Büro. Die Probleme mit dem KFZ verstehe ich
» nicht
» » ganz, schließlich ist ja ein Firmenwagen.
»
» Also, ich bin der "Eigentümer" dieser Kleinfirma, und habe dafür
» ein Büro in der Stadt. Und diese Stadt sagt, ich kann nur da einen PKW
» anmelden, wo ich einen Wohnsitz habe.
»
» Für die Firma habe ich eine Gewerbeanmeldung, aber mehr eben nicht.
» vielen Dank

Wo ist das Problem> PKW anmelden am Wohnsitz schließt doch den Firmenwagen nicht aus.
Zweitwohnungsssteuer fällt für gemieteten Büroraum nicht an.

Gruß
Yvonne Winkler


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