Ferienhaus in SH - muss ich Zweitwohnsitz anmelden?

Christian @, Donnerstag, 27.09.2007 (vor 6756 Tagen) @ Ines

Hallo Ines,

eine gute Frage, eine schöne Frage - hat aber mit einer Zweitwohnung nichts zu tun. Aber wir machen hier ja auch „in Melderecht“.:-)

Kurze Frage, lange Antwort::-P

„Wer eine Wohnung bezieht“ muss sich anmelden - in S-H innerhalb von 2 Wochen. „Wer aus einer Wohnung auszieht“ hat sich abzumelden - ebenfalls innerhalb von zwei Wochen.

Gilt natürlich auch für Nebenwohnungen, selbst wenn man bereits für eine Wohnung im Inland gemeldet ist. Bleibt die Frage, was beinhaltet „be-/auszieht“ - oder, wann bezieht man eine (Ferien)Wohnung> Da kann man sich natürlich auf den Standpunkt stellen: Jedes Mal, wenn man am Wochenende hinfährt, bezieht man die Wohnung, wenn man nach dem Wochenende wegfährt. verlässt man die Wohnung. Das würde die Meldepflicht ad absurdum führen. Mit dieser Einstellung kommt man wahrscheinlich sogar durch. Wenn das Ordnungsamt es auf einen Streit ankommen lässt (was eher unwahrscheinlich ist) hängt es von der Tagesform des Verwaltungsrichters ab, wie die Sache ausgeht.

Anderseits gilt aber die Faustregel:
- Wenn man seine persönlichen Sachen in eine Wohnung betritt und seine Jacke an die Garderobe hängt, hat man die Wohnung bezogen.
- Wenn man die Wohnung verlässt/räumt, mit der Absicht nicht wieder dorthin zurück zu kehren, ist man aus der Wohnung ausgezogen.
So streng gesehen, wäre die Anmeldung einer Nebenwohnung Pflicht. Ist aber auch nicht ganz so wortwörtlich zu nehmen/eng zu sehen.

Aber: Weil nichts gegen eine Anmeldung einer ausschließlich selbst genutzten Ferienwohnung absolut spricht, viel aber dafür, würde ich mich bei so einem Sachverhalt mit Nebenwohnung melden. Es ist auf jeden Fall nicht falsch, und damit geht man allen Problemen mit dem Ordnungsamt aus dem Weg. Ja, man ist dann wegen vorbildlichen Verhaltens eher ein Kandidat für den „Großen Vaterländischen Melderechtsorden am Bande“ (:-). Wobei Hanseaten auf Orden ja angeblich keinen Wert legen sollen.

Ein bisschen anders sieht es aus, wenn die Wohnung von verschiedenen Leuten, die nicht zu einer Familie im engeren Sinn gehören (= direkte Abstammung), genutzt wird oder manchmal sogar vermietet wird. Dann besteht bei Selbstnutzung keine Meldepflicht/-Notwendigkeit für eine Nebenwohnung.

Noch Fragen

Gruß

Christian


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