Ferienhaus in SH - muss ich Zweitwohnsitz anmelden?
Hallo Christian,
eine erweiterte Frage zu dem, was du über die Notwendigkeit der Anmeldung einer Nebenwohnung sagst. Wir haben gerade ein Haus in der Feldberger Seenlandschaft gekauft, das wir zeitweise als Ferienhaus nutzen wollen, aber auch Freunden zum Urlaub überlassen wollen. Feldberg erhebt seit 2008 eine ZWS und beruft sich dabei auf das Meldegesetz MV.
1. § 3 Abs. 2 wird wie folgt gefasst:
Eine Zweitwohnung ist jede Wohnung, die jemand neben seiner Hauptwohnung in melderechtlichem Sinne (gemäß § 16 Meldegesetz für das Land Mecklenburg-Vorpommern) für seinen persönlichen Lebensbedarf oder den persönlichen Lebensbedarf seiner Familienmitglieder innehat. Eine Wohnung verliert die Eigenschaft einer Zweitwohnung nicht dadurch, dass ihr Inhaber sie zeitweilig zu anderen als den vorgenannten Zwecken nutzt. Das Innehaben einer aus beruflichen Gründen gehaltenen Wohnung einer nicht dauernd getrennt lebenden verheirateten Person, dessen eheliche Wohnung sich in einer anderen Gemeinde befindet, unterliegt nicht der Zweitwohnungssteuer.
Wenn ich dich richtig verstehe, bin ich, wie du beschreibst:
» Ein bisschen anders sieht es aus, wenn die Wohnung von verschiedenen
» Leuten, die nicht zu einer Familie im engeren Sinn gehören (= direkte
» Abstammung), genutzt wird oder manchmal sogar vermietet wird. Dann besteht
» bei Selbstnutzung keine Meldepflicht/-Notwendigkeit für eine Nebenwohnung.
nicht in jedem Falle verpflichtet, einen Zweitwohnsitz anzumelden> Ich dachte, da führt kein Weg dran vorbei> Im Moment sind wir dort noch nicht gemeldet.
Und außerdem: Macht es irgendeinen Sinn, falls man sich doch melden muss, gegen das fragwürdige Prinzip der Aufwandssteuer vorzugehen>
Besten Dank
Stefan
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Ines,
27.09.2007
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Christian,
27.09.2007
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skanis,
14.10.2008
- Ferienhaus in SH - muss ich Zweitwohnsitz anmelden? - Alfred, 15.10.2008
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skanis,
14.10.2008
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Christian,
27.09.2007