Ferienhaus in SH - muss ich Zweitwohnsitz anmelden?
Gegen die Aufwandsteuer ist kein Kraut gewachsen - gegen die Satzung schon. Dümmer geht’s nimmer.
Du hast eine „echte“ Zweitwohnung, die aber nur besteuert werden kann, wenn Du dort mit Nebenwohnung gemeldet bist. Nur dann hast Du eine „Hauptwohnung im melderechtlichen Sinn“ - ist zwar nicht so gemeint, steht aber so in der Satzung. Könnte vor Gericht amüsant werden.
Was die Meldpflicht bei einer Ferienwohnung angeht, da bin ich mir nicht so sicher. Aber es müsste eigentlich gehen: Einziehen für die Dauer eines Urlaubs (nicht länger als 2 Monate), dann wieder ausziehen und Wohnung einem anderen überlassen – dann kann man es auf einen (durchaus zu erwartenden) Streit mit dem Ordnungsamt ankommen lassen.
Alf
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Ines,
27.09.2007
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Christian,
27.09.2007
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skanis,
14.10.2008
- Ferienhaus in SH - muss ich Zweitwohnsitz anmelden? - Alfred, 15.10.2008
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skanis,
14.10.2008
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Christian,
27.09.2007