was sind berufliche Gründe ?
»Na, dann ist ja alles klar.
Eigentlich braucht man für die Sache keinen Anwalt - das kann man selbst machen. Wenn die Stadt es denn überhaupt darauf ankommen lässt.
Liegt der Widerspruchsbescheid schon vor oder „plänkelt“ die Stadt noch> Verwaltungsseitige Drohgebärden> Versuchsweises Totadministrieren eines Bürgers>
Wenn die Stadt Essen eine Bescheinigung des Arbeitgebers hat, dass Du bei ihm (in Essen) beschäftigt bist, hat sie alle Angaben, die sie benötigt, um feststellen zu können, dass
„eine aus beruflichen Gründen gehaltene Zweitwohnung bei einem nicht dauernd getrennt lebenden Verheirateten aus einer anderen Gemeinde“
mit ihrer u.a. eben deswegen verfassungswidrigen Satzung nicht besteuert werden darf. Wenn die Stadt zu einem anderen Ergebnis kommt, hoffe ich doch, dass sie in Gelsenkirchen wieder mal Schiffbruch erleiden wird.
Sollte es bei der Formulierung der Klage Schwierigkeiten geben, helfe ich gerne. Sehr gerne sogar, denn dRDaE würde ich gerne mal näher kennen lernen. Wenn er bei dem Antrag der Stadt den gleichen Stuss schreibt wie sonst in seinen Artikel, kann das seinem Ansehen bei mir keinesfalls schaden.
Kosten - die im Erfolgsfall zurückerstattet werden - vorerst nur die „Gerichtsgebühr“ (richtet sich nach dem Streitwert) ca. 80,-- EURO, die natürlich sofort zu berappen wären. Ich selbst würde unentgeltlich, hoffentlich aber nicht umsonst (=vergeblich), Formulierungshilfe leisten. Solltest Du Dich für einen Anwalt entscheiden - dessen Kosten erstattet der Verlierer.
Gruß
Christian
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Trollie,
05.10.2007
- was sind berufliche Gründe ? - Christian, 05.10.2007
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