Zweitwohnsitz als Ausländer in Deutschland
Das Problem betrifft meine Tochter derzeit auch.
Ich würde in München meinen Erstwohnsitz angeben und in Luxemburg bei den Eltern ebenfalls gemeldet bleiben (notfalls als Zweitwohnung). Die Luxemburger haben solche Schnerzelchen, wie die ZW-Steuer doch wohl nicht>
1. Das entspricht dem Melderecht, weil München der vorwiegende Aufenthalt ist und Du nach Luxemburg sicher nicht jedes Wochenende fährst.
2. Umgeht man damit die verwaltungsrechtlichen Probleme, die man sich mit jeder anderen Variante auf den Tisch zieht.
Viel Spaß beim Studium in Deutschland!
Gruß
Yvonne
PS: Ich glaube nicht, dass eine Meldung von München nach Luxemburg erfolgt und zweitens ist das Stipendium oder die staatliche Unterstützung doch nicht vom Studienort abhängig oder> (Bei uns umgekehrt, also Stipendium in Deutschland, Studium in Frankreich) spielt es jedenfalls keine Rolle.
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Marc,
07.10.2007
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Yvonne Winkler,
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