Zweitwohnsitz als Ausländer in Deutschland
»Hallo Marc, hallo Yvonne,
noch sind die Meldegesetze nicht geändert. Im Melderecht geht es um die Wohnungen im Inland. Marc hat in München seine alleinige Wohnung in Deutschland. Deine Tochter in H. übrigens auch. Nicht mehr - und nicht weniger.
Gruß Christian
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Marc,
07.10.2007
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Yvonne Winkler,
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Christian,
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