Zweitwohnsitz als Ausländer in Deutschland
Hallo Yvonne,
naja, "Erstwohnsitz in München und "Zweitwohnung in Luxemburg" klingt eher ein bisschen wie "Hauptwohnung in München". Ich kenne natürlich das Luxemburger Melderecht nicht - aber da müsste Marc eigentlich schlicht mit alleiniger Wohnung gemeldet bleiben. Kirschkerne eben.
Gruß
Christian
» >>Marc hat in München seine alleinige Wohnung in
» » Deutschland.
»
» Habe ich etwas anderes gesagt>
»
» Gruß
» Yvonne
»
» Meine Tochter in Dijon... KANN DURHAUS IN H. GEMELDET BLEIBEN - MIT ALLEINIGER WOHNUNG In DEU.
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Marc,
07.10.2007
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Yvonne Winkler,
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Christian,
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