Zweitwohnsitz als Ausländer in Deutschland

Christian @, Montag, 08.10.2007 (vor 6297 Tagen) @ Yvonne Winkler

Hallo Yvonne,
naja, "Erstwohnsitz in München und "Zweitwohnung in Luxemburg" klingt eher ein bisschen wie "Hauptwohnung in München". Ich kenne natürlich das Luxemburger Melderecht nicht - aber da müsste Marc eigentlich schlicht mit alleiniger Wohnung gemeldet bleiben. Kirschkerne eben.
Gruß
Christian

» >>Marc hat in München seine alleinige Wohnung in
» » Deutschland.
»
» Habe ich etwas anderes gesagt>
»
» Gruß
» Yvonne
»
» Meine Tochter in Dijon... KANN DURHAUS IN H. GEMELDET BLEIBEN - MIT ALLEINIGER WOHNUNG In DEU.


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