ZWS in Wiesbaden

René ⌂ @, Montag, 08.10.2007 (vor 6963 Tagen) @ speedy1802

Hallo,

bisher hattest du ein "Wahlrecht" gehabt, wo du dein Auto regulär abstellst - und entsprechend des regulären Standortes deines Autos (das konnte der Nebenwohnsitz sein), mußtest du das Auto melden.

Seit 1.3.3007 muß es gemäß §46(2) FZV da angemeldet sein, wo der Halter seinen regulären Standort, Sprich: Hauptwohnsitz, hat.

Eine ZWS-Satzung in Wiesbaden konnte ich ebenso nicht finden. Da die Stadt ein Spektrum der sonstigen Satzungen veröffentlicht hat, gehe ich davon aus, daß sie keine ZWS erheben.

Eine Garantie kann dir allerdings nur das dortige Steueramt geben.


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